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Häufige Fragen - FAQs

FAQDie am häufigsten gestellten Fragen finden Sie hier schnell und kompetent beantwortet. Für weitergehende Auskunft kontaktieren Sie bitte unser Service-Center von Montag bis Freitag von 08.00 - 18.00 Uhr unter der Nummer +41 44 283 32 22 oder per e-mail.

Fragen vor dem Versicherungsabschluss

Fragen zu Schadensfällen

 

Fragen vor dem Versicherungsabschluss

Kann ich nur eine Annullierungskosten-Versicherung abschliessen?
Allianz Global Assistance bietet nur Kombinationen an, die meist eine Assistance-Deckung enthalten (z.B. Annullierungskosten/Assistance, Jahresversicherung etc.).

Ausnahme ist die Variante Annullierungskosten Miete, Kurs, Seminar, welche nur das Landarrangement versichert wie Hotelübernachtungen, Ferienwohnungen oder Kursgelder. Wir empfehlen auch in diesen Fällen eine kombinierte Annullierungskosten/Assistance-Versicherung zu 5% des Arrangementpreises abzuschliessen.

Bis spätestens wann kann eine Annullierungskosten-Versicherung abgeschlossen werden?
Neu kann bei allen Versicherungsvarianten (kurzfristige Versicherungen oder Jahresversicherungen) der Versicherungsabschluss jederzeit erfolgen. Es gibt keine Annahmebestimmungen oder -Fristen mehr. Achtung: Vorbestandene Krankheiten oder Unfälle sind nicht versichert.

Muss ein Baby oder ein Kleinkind auch versichert werden?
Babies reisen meistens kostenlos mit, darum ist eine Annullationsversicherung überflüssig. Es kann aber sein, dass Sie wegen dem Baby aus gesundheitlichen Gründen von den Ferien zurück in die Schweiz reisen müssen. Haben Sie für das Baby keine Assistance-Versicherung abgeschlossen werden die Kosten nicht von der Allianz Global Assistance übernommen. Eine Assistance-Versicherung lohnt sich auf jeden Fall.

Wenn ich bemerke, dass ich bereits eine bestehende Versicherung habe, kann ich die Police zurückgeben und bekomme ich die Prämie zurück?
Ja, innerhalb von 4 Tagen nach der Ausstellung nimmt Allianz Global Assistance die Police spesenfrei zurück. Ausnahme bildet die Rückgabe einer Heilungskosten-Versicherung für Gäste. Sollte Ihr Besuch nicht einreisen können und Sie möchten die Police zurückgeben, wird die Prämie zwar rückerstattet, Allianz Global Assistance behält aber einen Verwaltungskosten-Anteil von CHF 100 zurück.

Kann für im Ausland wohnhafte Personen auch eine Versicherung abgeschlossen werden?
Ja, sofern die Reise in der Schweiz gebucht wird, können alle Produkte der Allianz Global Assistance abgeschlossen werden (auch Jahresversicherungen).

Was heisst "nahestehende Personen"?
Zu diesen gehören Angehörige, Lebenspartner sowie dessen Eltern und Kinder, Betreuungspersonen von nicht mitreisenden minderjährigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, sehr enge Freunde zu denen ein intensiver Kontakt besteht.

Gibt es bei mehreren Personen einen Prämienrabatt?
Ja. Gruppen ab 10 Personen erhalten bei folgenden Produkten einen Rabatt von 20%: Reiseversicherungspass basic, Reiseversicherungspass all inclusive, Flugunfall, Annullierungskosten/Assistance, Reisegepäck, Heilungskosten und Private Medical.

Gibt es eine Alterslimite für Versicherungen der Allianz Global Assistance?
Ja, bei der Private Medical und Heilungskosten-Versicherung für Gäste beträgt die Altersbegrenzung 80 Jahre, ansonsten haben die Allianz Global Assistance-Produkte keine Limiten in Bezug auf das Alter.

Gelten die Produkte der Allianz Global Assistance auch für Arrangements in der Schweiz?
Der Geltungsbereich ist weltweit, also auch in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Ausnahme bildet "Private Medical" und die Reisegepäckversicherung. Diese sind ausserhalb der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein respektive ausserhalb des ständigen Wohnsitzes gültig.

Können zusammenlebende Paare eine Jahresversicherung Familie abschliessen?
Ja. Es zählen alle im gleichen Haushalt lebenden Personen sowie deren nicht im gleichen Haushalt lebenden minderjährigen Kindern dazu.

Bis zu welchem Alter kann die Variante Junior im Secure Trip LIGHT, Secure Trip oder Secure Trip PLUS abgeschlossen werden?
Bis zum vollendeten 26. Lebensjahr.

Bis zu welchem Betrag sind die Annullierungskosten beim Secure Trip, Secure Trip LIGHT und Secure Trip PLUS gedeckt?

  • Secure Trip Einzel und Junior bis CHF 25'000 pro Reise, Familie bis CHF 50'000 pro Reise.
  • Beim Secure TripLight  Einzel und Junior sind die Summen identisch wie beim Secure Trip. Bei einer Annullierung hat der Versicherte im Schadenfall 20% der Annullierungskosten selbst zu übernehmen.
  • Secure Trip PLUS Einzel und Junior bis CHF 50'000 pro Reise, Familie bis CHF 100'000 pro Reise.

Gibt es bei den Jahresversicherungen eine Kündigungsfrist?
Ja. Diese Versicherungen (z.B. Secure Trip) müssen 3 Monate vor Ablauf von der versicherten Person gekündigt werden. Die Kündigung schriftlich oder per e-Mail erfolgen. Ohne Kündigung läuft die Versicherung wieder um ein Jahr weiter.

Bis zu welcher Summe kann die Reisegepäck-Versicherung abgeschlossen werden?
Die Maximalsumme beträgt CHF 10'000 pro Person (Minimalsumme CHF 2'000).

Sind in der Reisegepäck-Versicherung auch Handys gedeckt?
Nein. Handys, Computer, Laptops und elektronische Agenden sind nicht versicherbar.

Kann eine Heilungskosten-Versicherung verlängert werden?
Ja, maximal zweimal sofern insgesamt die Dauer von 185 Tagen nicht überschritten wird und es vorher noch zu keinem Schadenereignis gekommen ist.

Was ist der Dolmetscher-Service?
Der Dolmetscher-Service ist ein telefonischer Übersetzungsdienst bei dem Deutsch, Spanisch, Französisch, Englisch und Italienisch übersetzt wird. Dieser Service wird mit weiteren Sprachen ausgebaut wie zum Beispiel Portugiesisch, Chinesisch, Japanisch, Russisch und Arabisch.

Was ist kidHELP?
"Mit einem kidHELP-Armand fühlen sich Familien auf Reisen sicherer. Die innovative Dienstleistung führt verloren gegangene Kinder zuverlässig wieder in den Schoss ihrer Eltern - weltweit und rund um die Uhr.

Weitere Informationen zu kidHELP

Was ist ein Travel-Safe?
Über einen sicheren Online-Zugang können Sie vor Abreise Ihre wichtigen Dokumente wie Passkopien, Kreditkarteninformationen, Gesundheitsdaten oder Reiseunterlagen in Ihrem persönlichen Travel-Safe abspeichern. Im Notfall sind all Ihre Dokumente jederzeit und weltweit online abrufbar.

 Weitere Informationen zu Travel-Safe

Fragen zu Schadensfällen


Welche Unterlagen muss ich einreichen um den Schadenfall anzumelden?
Annullierung
(ACHTUNG! Bevor Sie uns die Dokumente einreichen, muss die gebuchte Reise unverzüglich beim Reisebüro, Vermieter, Fluggesellschaft etc. annulliert werden)

  •     Vollständig ausgefülltes Schadenformular
  •     Versicherungsnachweis (Kopie der Police)
  •     Buchungsbestätigung
  •     Annullierungskostenrechnung
  •     Zeugnis eines neutralen Arztes mit Diagnose; bei psychischer Krankheit von einem neutralen Facharzt für Psychiatrie (Formular finden Sie auf unserer Webseite)
  •     Sterbeurkunde

Heilungskosten

  •     Vollständig ausgefülltes Schadenformular + Arztbericht
  •     Versicherungsnachweis (Police)
  •     Bei Einreise in die Schweiz: Kopie des Reisepasses mit Einreisestempel (Visum)

Private Medical

  •     Versicherungsnachweis (Police)
  •     Arztzeugnis mit Diagnose
  •     Rechnungen über Arzt-, Arznei- und Spitalkosten sowie Arztrezepte im Original

Reisegepäck

  •     Vollständig ausgefülltes Schadenformular
  •     Versicherungsnachweis (Police)
  •     Polizeirapport
  •     Tatbestandsaufnahme
  •     Quittungen und Bestätigungen


Wie lange dauert die Bearbeitung eines Schadenfalles?
Allianz Global Assistance hat das Ziel, den Fall schnell und kompetent zu erledigen. Die Fälle werden von qualifizierten Mitarbeiterinnen individuell geprüft. Die Bearbeitungszeit kann je nach Fall variieren. Durch Eingabe der vollständigen Unterlagen helfen Sie uns die Bearbeitungszeit Ihres Falles zu verkürzen.

Weshalb entspricht Ihre Rückerstattung der Annullierungskosten nicht mit dem von mir ursprünglich bezahlten Betrag an das Reisebüro überein?
Allianz Global Assistance bezahlt ausschliesslich die vetraglich geschuldeten Annullierungskosten. Eine allfällige Differenz wird Ihnen vom Reisebüro gutgeschrieben. Nicht zurückbezahlt werden die Versicherungsprämien.

Was muss ich tun, wenn ich eine Reise annullieren muss?
Die Annullation muss sofort bei Ihrer Buchungsstelle gemeldet werden und Allianz Global Assistance muss die Versicherungspolice, Buchungsbestätigung oder Annullationsrechnung, Arztzeugnis mit Diagnose und bei Todesfällen eine Todesfall-Bescheinigung eingereicht werden.

Erhalte ich meine Kosten zurück, wenn ich annulliere weil mein Haustier erkrankt, verunfallt oder stirbt?
Mit der All Risk Zusatz-Deckung können solche Gründe ab sofort versichert werden und sind gegen einen Aufpreis in folgenden Produkten beinhaltet: Reiseversicherungspass All Inclusive, Annullierungskosten / Assistance, Annullierungskosten PLUS, Annullierung / Assistance Key Person und Flight Only. (20% Selbstbehalt).

Bis zu welchem Betrag sind die Leistungen der Assistance gedeckt und wie muss ich vorgehen, um Leistungen daraus in Anspruch zu nehmen?
Diese sind unbegrenzt (ausser Such- und Bergungskosten bis CHF 30'000).

Um diese beanspruchen zu können, muss bei Eintritt des Ereignisses oder Leidens unverzüglich die Allianz Global Assistance-Notrufzentrale informiert werden: Telefon +41 44 202 00 00, Fax +41 44 283 33 33.

Sind in der Assistance auch Arzt-, Spital- und Medikamenten-Kosten gedeckt?
Nein, diese Kosten sind nicht versichert und müssen über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Was muss ich unternehmen, wenn mir das Reisegepäck gestohlen wird?
Der Fall muss unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden und der Allianz Global Assistance muss ein Polizeirapport, ein Schadenformular und bei teuren Gegenständen die Originalquittungen eingereicht werden.

Was ist bei den Heilungskosten und bei der Private Medical nicht versichert?
Unfälle und Krankheiten, die bei Versicherungsbeginn bereits bestanden haben sowie deren Folgen, Komplikationen, Verschlimmerungen oder Rückfälle, insbesondere auch chronische und sich wiederholende Krankheiten, und zwar unabhängig davon ob sie der versicherten Person bei Versicherungsbeginn bereits bekannt waren.

Gibt es bei den Versicherungen der Allianz Global Assistance einen Selbstbehalt?
Nein, ausser bei folgenden Versicherungen:

  • Heilungskosten-Versicherung für Gäste (Selbstbehalt CHF 200.-)
  •     Reisegepäck-Versicherung im Falle eines Diebstahls (Selbstbehalt CHF 200.-)
  •     Jahresversicherung Secure Trip LIGHT bei Annulierung (Selbstbehalt 20%)
  •     ALL RISK Annulations-Versicherungen (Selbstbehalt 20%)

Welche Personen können im Schadenfall eine Versicherungsleistung geltend machen?
Die in der Versicherungspolice aufgeführten Personen. Bei der Familienversicherung alle im gleichen Haushalt lebenden Personen sowie deren nicht im gleichen Haushalt lebenden minderjährigen Kinder.

Wie lange habe ich Zeit, den Schadenfall zu melden?
Die Forderungen verjähren zwei Jahre nach Eintritt der Tatsache, welche die Leistungspflicht begründet (Ausnahme ist die Flugunfall-Versicherung: 5 Jahre).

Mein Fall wurde abgelehnt. An wen kann ich meinen schriftlichen Einwand senden?
Damit der Fall neu geprüft werden kann, muss die versicherte Person den Sachbearbeiter mit der Allianz Global Assistance-Referenznummer ein schriftliches Wiedererwägungsgesuch mit neuen Fakten senden. Die versicherte Person hat ebenfalls die Möglichkeit, bei der Ombudsstelle der Privatversicherung den Fall neutral prüfen zu lassen.

Ombudsman der Schweizer Reisebranche
Postfach
4601 Olten
Telefon 062 212 66 60 (MO bis FR 10 - 16 Uhr)
Fax 062 212 66 80
info@ombudsman-touristik.ch
http://www.ombudsman-touristik.ch