ALL RISK Reiseannullationsversicherung
ALL RISK lockert Einschränkungen und Ausschlüsse in den Annullierungsgründen gemäss unserer AVB bzw. hebt sie gänzlich auf. Mögliche Annullierungsgründe aus dem täglichen Leben sind:
- Erkrankung eines Hautieres
- Selbständige Kündigung und Eintritt in neue Firma - ursprünglich geplante Ferien sind nicht möglich
- Verhinderung der Ferien durch den Vorgesetzten
- Hochzeitseinladung als Gast oder Trauzeuge
- Trennung von Ihrem Partner
Diese und andere persönliche Gründe werden durch eine normale Annullierungskostenversicherung nicht gedeckt!
ALL RISK gibt es auch als Ergänzung für eine einzelne Reise zu einer Jahresreiseversicherung oder Jahresreiseversicherung für Familien
Wir können gewisse versicherungsrechtliche Aspekte nicht völlig ausser Kraft setzen. In jedem Fall müssen Schadenfälle mittels Begründung schriftlich eingereicht und durch Dritte bestätigt werden. Wir akzeptieren Bestätigungen für Ihren persönlichen Annullierungsgrund von • Behörden oder anderen öffentlichen Stellen • Arbeitgebern • Versicherungen • Anwälten, Notaren, Steuerberatern •(Tier-) Ärzten • Anderen Stellen, die der Art nach in diese Liste passen.
Die maximale Versicherungssumme im Annullierungsfall beträgt CHF 12'500.-.


