Häufige Fragen

Häufige Fragen

Die am häufigsten gestellten Fragen finden Sie hier schnell und kompetent beantwortet. Für weitergehende Auskunft kontaktieren Sie bitte unser Service-Center von Montag bis Freitag von 08.00 - 18.00 Uhr unter der Nummer +41 44 283 32 22 oder via Kontaktformular.

Fragen vor dem Versicherungsabschluss:

Neu kann bei allen Versicherungsvarianten (kurzfristige Versicherungen oder Jahresversicherungen) der Versicherungsabschluss jederzeit erfolgen. Es gibt keine Annahmebestimmungen oder -Fristen mehr. Achtung: Vorbestandene Krankheiten oder Unfälle sind nicht versichert.

Babies reisen meistens kostenlos mit, darum ist eine Annullationsversicherung überflüssig. Es kann aber sein, dass Sie wegen dem Baby aus gesundheitlichen Gründen von den Ferien zurück in die Schweiz reisen müssen. Haben Sie für das Baby keine Assistance-Versicherung abgeschlossen werden die Kosten nicht von der ELVIA übernommen. Eine Assistance-Versicherung lohnt sich auf jeden Fall.

Ja, innerhalb von 4 Tagen nach der Ausstellung nimmt ELVIA die Police spesenfrei zurück. Ausnahme bildet die Rückgabe einer Heilungskosten-Versicherung für Gäste. Sollte Ihr Besuch nicht einreisen können und Sie möchten die Police zurückgeben, wird die Prämie zwar rückerstattet, ELVIA behält aber einen Verwaltungskosten-Anteil von CHF 100 zurück.

Ja, sofern die Reise in der Schweiz gebucht wird, können alle Produkte der ELVIA abgeschlossen werden (auch Jahresversicherungen).

Zu diesen gehören Angehörige, Lebenspartner sowie dessen Eltern und Kinder, Betreuungspersonen von nicht mitreisenden minderjährigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, sehr enge Freunde zu denen ein intensiver Kontakt besteht.

Ja. Gruppen ab 10 Personen erhalten bei folgenden Produkten einen Rabatt von 20%: Reiseversicherungspass basic, Reiseversicherungspass all inclusive, Flugunfall, Annullierungskosten/Assistance, Reisegepäck, Heilungskosten und Private Medical.

Ja, bei der Private Medical und Heilungskosten-Versicherung für Gäste beträgt die Altersbegrenzung 80 Jahre, ansonsten haben die ELVIA-Produkte keine Limiten in Bezug auf das Alter.

Der Geltungsbereich ist weltweit, also auch in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Ausnahme bildet "Private Medical" und die Reisegepäckversicherung. Diese sind ausserhalb der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein respektive ausserhalb des ständigen Wohnsitzes gültig.

Ja. Es zählen alle im gleichen Haushalt lebenden Personen sowie deren nicht im gleichen Haushalt lebenden minderjährigen Kindern dazu.

Bis zum vollendeten 26. Lebensjahr.

Secure Trip Einzel und Junior bis CHF 25'000 pro Reise, Familie bis CHF 50'000 pro Reise.

Beim Secure TripLight  Einzel und Junior sind die Summen identisch wie beim Secure Trip. Bei einer Annullierung hat der Versicherte im Schadenfall 20% der Annullierungskosten selbst zu übernehmen.

Secure Trip PLUS Einzel und Junior bis CHF 50'000 pro Reise, Familie bis CHF 100'000 pro Reise.

Ja. Diese Versicherungen (z.B. Secure Trip) müssen 3 Monate vor Ablauf von der versicherten Person gekündigt werden. Die Kündigung schriftlich oder per e-Mail erfolgen. Ohne Kündigung läuft die Versicherung wieder um ein Jahr weiter.

Die Maximalsumme beträgt CHF 10'000 pro Person (Minimalsumme CHF 2'000).

Nein. Handys, Computer, Laptops und elektronische Agenden sind nicht versicherbar.

Ja, maximal zweimal sofern insgesamt die Dauer von 185 Tagen nicht überschritten wird und es vorher noch zu keinem Schadenereignis gekommen ist.

Der Dolmetscher-Service ist ein telefonischer Übersetzungsdienst bei dem Deutsch, Spanisch, Französisch, Englisch und Italienisch übersetzt wird. Dieser Service wird mit weiteren Sprachen ausgebaut wie zum Beispiel Portugiesisch, Chinesisch, Japanisch, Russisch und Arabisch.

Mit einem kidHELP-Armand fühlen sich Familien auf Reisen sicherer. Die innovative Dienstleistung führt verloren gegangene Kinder zuverlässig wieder in den Schoss ihrer Eltern - weltweit und rund um die Uhr.

Über einen sicheren Online-Zugang können Sie vor Abreise Ihre wichtigen Dokumente wie Passkopien, Kreditkarteninformationen, Gesundheitsdaten oder Reiseunterlagen in Ihrem persönlichen Travel-Safe abspeichern. Im Notfall sind all Ihre Dokumente jederzeit und weltweit online abrufbar.

Fragen zu Schadensfällen:

ELVIA hat das Ziel, den Fall schnell und kompetent zu erledigen. Die Fälle werden von qualifizierten Mitarbeiterinnen individuell geprüft. Die Bearbeitungszeit kann je nach Fall variieren. Durch Eingabe der vollständigen Unterlagen helfen Sie uns die Bearbeitungszeit Ihres Falles zu verkürzen.

ELVIA bezahlt ausschliesslich die vetraglich geschuldeten Annullierungskosten. Eine allfällige Differenz wird Ihnen vom Reisebüro gutgeschrieben. Nicht zurückbezahlt werden die Versicherungsprämien.

Die Annullation muss sofort bei Ihrer Buchungsstelle gemeldet werden und ELVIA muss die Versicherungspolice, Buchungsbestätigung oder Annullationsrechnung, Arztzeugnis mit Diagnose und bei Todesfällen eine Todesfall-Bescheinigung eingereicht werden. 

Mit der All Risk Zusatz-Deckung können solche Gründe ab sofort versichert werden und sind gegen einen Aufpreis in folgenden Produkten beinhaltet: Reiseversicherungspass All Inclusive, Annullierungskosten / Assistance, Annullierungskosten PLUS, Annullierung / Assistance Key Person und Flight Only. (20% Selbstbehalt).

Diese sind unbegrenzt (ausser Such- und Bergungskosten bis CHF 30'000).

Um diese beanspruchen zu können, muss bei Eintritt des Ereignisses oder Leidens unverzüglich die ELVIA-Notrufzentrale informiert werden: Telefon +41 44 202 00 00, Fax +41 44 283 33 33.

Nein, diese Kosten sind nicht versichert und müssen über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Der Fall muss unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden und der ELVIA muss ein Polizeirapport, ein Schadenformular und bei teuren Gegenständen die Originalquittungen eingereicht werden.

Unfälle und Krankheiten, die bei Versicherungsbeginn bereits bestanden haben sowie deren Folgen, Komplikationen, Verschlimmerungen oder Rückfälle, insbesondere auch chronische und sich wiederholende Krankheiten, und zwar unabhängig davon ob sie der versicherten Person bei Versicherungsbeginn bereits bekannt waren.

Nein, ausser bei folgenden Versicherungen:

  • Heilungskosten-Versicherung für Gäste (Selbstbehalt CHF 200.-)

  • Reisegepäck-Versicherung im Falle eines Diebstahls (Selbstbehalt CHF 200.-)

  • Jahresversicherung Secure Trip LIGHT bei Annulierung (Selbstbehalt 20%)

  • ALL RISK Annulations-Versicherungen (Selbstbehalt 20%)

Die in der Versicherungspolice aufgeführten Personen. Bei der Familienversicherung alle im gleichen Haushalt lebenden Personen sowie deren nicht im gleichen Haushalt lebenden minderjährigen Kinder.

Die Forderungen verjähren zwei Jahre nach Eintritt der Tatsache, welche die Leistungspflicht begründet (Ausnahme ist die Flugunfall-Versicherung: 5 Jahre).

Damit der Fall neu geprüft werden kann, muss die versicherte Person den Sachbearbeiter mit der ELVIA-Referenznummer ein schriftliches Wiedererwägungsgesuch mit neuen Fakten senden. Die versicherte Person hat ebenfalls die Möglichkeit, bei der Ombudsstelle der Privatversicherung den Fall neutral prüfen zu lassen.

Ombudsman der Schweizer Reisebranche
Postfach
4601 Olten
Telefon 062 212 66 60 (MO bis FR 10 - 16 Uhr)
Fax 062 212 66 80
info@ombudsman-touristik.ch
http://www.ombudsman-touristik.ch/unsere-tipps/buchungen-im-internet/index.html