Schadenhandling

Schadenhandling

Fragen zu Schadensfällen:

ELVIA hat das Ziel, den Fall schnell und kompetent zu erledigen. Die Fälle werden von qualifizierten Mitarbeiterinnen individuell geprüft. Die Bearbeitungszeit kann je nach Fall variieren. Durch Eingabe der vollständigen Unterlagen helfen Sie uns die Bearbeitungszeit Ihres Falles zu verkürzen.

ELVIA bezahlt ausschliesslich die vetraglich geschuldeten Annullierungskosten. Eine allfällige Differenz wird Ihnen vom Reisebüro gutgeschrieben. Nicht zurückbezahlt werden die Versicherungsprämien.

Die Annullation muss sofort bei Ihrer Buchungsstelle gemeldet werden und ELVIA muss die Versicherungspolice, Buchungsbestätigung oder Annullationsrechnung, Arztzeugnis mit Diagnose und bei Todesfällen eine Todesfall-Bescheinigung eingereicht werden. 

Mit der All Risk Zusatz-Deckung können solche Gründe ab sofort versichert werden und sind gegen einen Aufpreis in folgenden Produkten beinhaltet: Reiseversicherungspass All Inclusive, Annullierungskosten / Assistance, Annullierungskosten PLUS, Annullierung / Assistance Key Person und Flight Only. (20% Selbstbehalt).

Diese sind unbegrenzt (ausser Such- und Bergungskosten bis CHF 30'000).

Um diese beanspruchen zu können, muss bei Eintritt des Ereignisses oder Leidens unverzüglich die ELVIA-Notrufzentrale informiert werden: Telefon +41 44 202 00 00, Fax +41 44 283 33 33.

Nein, diese Kosten sind nicht versichert und müssen über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Der Fall muss unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden und der ELVIA muss ein Polizeirapport, ein Schadenformular und bei teuren Gegenständen die Originalquittungen eingereicht werden.

Unfälle und Krankheiten, die bei Versicherungsbeginn bereits bestanden haben sowie deren Folgen, Komplikationen, Verschlimmerungen oder Rückfälle, insbesondere auch chronische und sich wiederholende Krankheiten, und zwar unabhängig davon ob sie der versicherten Person bei Versicherungsbeginn bereits bekannt waren.

Nein, ausser bei folgenden Versicherungen:

  • Heilungskosten-Versicherung für Gäste (Selbstbehalt CHF 200.-)

  • Reisegepäck-Versicherung im Falle eines Diebstahls (Selbstbehalt CHF 200.-)

  • Jahresversicherung Secure Trip LIGHT bei Annulierung (Selbstbehalt 20%)

  • ALL RISK Annulations-Versicherungen (Selbstbehalt 20%)

Die in der Versicherungspolice aufgeführten Personen. Bei der Familienversicherung alle im gleichen Haushalt lebenden Personen sowie deren nicht im gleichen Haushalt lebenden minderjährigen Kinder.

Die Forderungen verjähren zwei Jahre nach Eintritt der Tatsache, welche die Leistungspflicht begründet (Ausnahme ist die Flugunfall-Versicherung: 5 Jahre).

Damit der Fall neu geprüft werden kann, muss die versicherte Person den Sachbearbeiter mit der ELVIA-Referenznummer ein schriftliches Wiedererwägungsgesuch mit neuen Fakten senden. Die versicherte Person hat ebenfalls die Möglichkeit, bei der Ombudsstelle der Privatversicherung den Fall neutral prüfen zu lassen.

Ombudsman der Schweizer Reisebranche
Postfach
4601 Olten
Telefon 062 212 66 60 (MO bis FR 10 - 16 Uhr)
Fax 062 212 66 80
info@ombudsman-touristik.ch
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